Cybergrooming: Was Ermittler aus Baden-Württemberg berichten
Ermittler schildern, wie Täter über Chats und Gaming-Plattformen Kontakt zu Kindern suchen, und warum viele Fälle nie angezeigt werden.
Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg haben sich im Netz als Minderjährige ausgegeben. Nach ihren Angaben meldeten sich schnell Männer, schrieben anzügliche Dinge oder verlangten Nacktaufnahmen. Gemeinsam mit dem Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ermitteln sie gegen zehn Tatverdächtige. Das Phänomen heißt Cybergrooming: Erwachsene bahnen online sexuelle Kontakte zu Kindern an.
Wie Täter vorgehen
Laut den Ermittlern nehmen Täter zum Beispiel über Gaming-Plattformen oder soziale Netzwerke Kontakt auf. Oft versuchen sie schnell, das Gespräch in einen privaten oder geheimen Chat zu verlagern. Manche geben sich zunächst selbst als minderjährig aus. Einige bauen über längere Zeit Vertrauen auf, andere fordern rasch Nacktaufnahmen.
Was die Analyse des Bundeskriminalamts zeigt
Das Bundeskriminalamt hat gut 300 Strafverfahrensakten ausgewertet. Die betroffenen Kinder waren im Schnitt knapp zwölf Jahre alt. In drei Vierteln der Fälle kannten sich Täter und Kind vorher nicht.
Warum es für Kinder wichtig ist
Nach Einschätzung der Staatsanwälte liegt die Zahl der Anzeigen im einstelligen Prozentbereich. Aus Scham wendeten sich viele Betroffene nicht an ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen. Ein Oberstaatsanwalt spricht von einem Massenphänomen mit sehr hoher Dunkelziffer. Für Eltern heißt das: Entscheidend ist, dass ein Kind sich traut, von unangenehmen Nachrichten zu erzählen.
Was Eltern tun können
- Sagen Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es sich jederzeit melden kann, wenn jemand Bilder verlangt oder ein Gespräch geheim halten will.
- Besprechen Sie, dass es Fremden keine Fotos schickt und private Chats mit Unbekannten nicht annimmt.
- Stellen Sie in Spielen und Apps ein, dass nur bekannte Kontakte schreiben dürfen.