Cybergrooming: Was Ermittler in Deutschland beobachten
Ermittler aus Baden-Württemberg beschreiben Cybergrooming als Massenphänomen. Viele Betroffene sprechen aus Scham nicht mit ihren Eltern.
Ein Bericht der Nachrichtenagentur dpa fasst zusammen, was Ermittler in Deutschland über Cybergrooming wissen. Gemeint ist, dass Erwachsene im Internet gezielt sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen anbahnen. Einen eigenen Straftatbestand dafür gibt es nicht. Seit 2021 ist aber die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Wie die Täter vorgehen
Nach Angaben des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe nehmen die Täter etwa über Gaming-Plattformen oder soziale Netzwerke Kontakt auf. Oft versuchen sie schnell, das Gespräch in einen privaten oder geheimen Chat zu verlagern. Manche geben sich zunächst selbst als minderjährig aus. Einige bauen den Kontakt über längere Zeit auf, andere fordern rasch Nacktaufnahmen.
Was das Bundeskriminalamt festgestellt hat
- Das BKA hat gut 300 Strafverfahrensakten ausgewertet.
- Etwa sechs von zehn Tätern waren erwachsen, im Schnitt 30 Jahre alt. 98 Prozent waren männlich.
- Die Betroffenen waren überwiegend Mädchen (79 Prozent) und im Schnitt knapp zwölf Jahre alt, die Spanne reichte von 8 bis 13 Jahren.
- In drei Vierteln der Akten kannten sich Täter und Kind vorher nicht.
Warum es so selten angezeigt wird
Eine genaue Zahl der Fälle können die Ermittler nicht nennen, die Dunkelziffer sei sehr hoch. Die Anzeigenquote liege im einstelligen Bereich. Erster Staatsanwalt Thorsten Nees sagt, viele Betroffene wendeten sich aus Schamgefühl nicht an Eltern oder andere Vertrauenspersonen. Auch in Vernehmungen äußerten sich Opfer oder Angehörige oft nur wenig.
Was Plattformen und Ermittler sagen
Wird Cybergrooming erkannt, sperren Plattformen den Account des Täters in der Regel schnell. Das Problem sei laut den Fachleuten aber, dass es erst erkannt werden müsse. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste seien von der aktuell bis April 2028 befristeten EU-Ausnahmeregelung ausgenommen, dort bestehe eine Lücke. Die Ermittler wünschen sich außerdem überprüfte Nutzerdaten, ein Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten und Altersgrenzen bei Plattformen. Accounts von Kindern sollten dann nicht sichtbar angezeigt werden.
Für Familien heißt das: Der Kontakt beginnt oft dort, wo Kinder ohnehin spielen und schreiben, und er bleibt häufig unbemerkt, weil Kinder sich schämen. Entscheidend ist deshalb ein Gesprächsklima, in dem ein Kind sich traut, von unangenehmen Nachrichten zu erzählen.
Was Eltern tun können
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass Fremde online manchmal falsche Angaben machen und dass es nie Bilder von sich schicken muss.
- Machen Sie deutlich, dass Ihr Kind nie Ärger bekommt, wenn es von einer unangenehmen Nachricht erzählt, auch wenn es schon etwas geschickt hat.
- Schauen Sie gemeinsam in die Datenschutz- und Kontakteinstellungen von Spielen und Apps und begrenzen Sie, wer Ihr Kind anschreiben kann.