Cybergrooming über Online-Spiele: Ermittlungen in Heidelberg

In Heidelberg sitzt ein Mann unter Verdacht in Untersuchungshaft. Er soll Kinder über Online-Spiele angesprochen haben. Die Polizei gibt Hinweise für Eltern.

In Heidelberg sitzt ein 29-jähriger Mann wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und der Polizei gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.

Was die Ermittler berichten

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2023 und 2026 einen Jungen missbraucht zu haben, der in dieser Zeit zwischen acht und zehn Jahre alt gewesen sein soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass er zunächst über das Internet, besonders über Online-Spiele, Kontakt zu minderjährigen Jungen aufnahm. Danach soll er das Gespräch auf Messenger-Dienste verlegt haben.

Dort soll er den Kindern Gutscheincodes für Computerspiele angeboten haben. Im Gegenzug sollten sie ihm Nacktbilder oder sogenannte Posing-Aufnahmen schicken. Ein solches gezieltes Ansprechen von Minderjährigen im Netz, um sexuelle Übergriffe vorzubereiten, nennt man Cybergrooming.

Schon im Januar 2026 durchsuchten Ermittler die Wohnung des Beschuldigten und stellten elektronische Datenträger sicher. Deren Auswertung erhärtete den Verdacht erheblich. Es gibt demnach dringende Anhaltspunkte, dass er sich mit mindestens einem Kind persönlich getroffen hat. Am 7. Oktober 2026 wurde er festgenommen. Ob es weitere Vorwürfe oder weitere Betroffene gibt, ist derzeit nicht bekannt.

Warum das für Kinder wichtig ist

Der Fall zeigt, wie unauffällig solche Kontakte beginnen können: in einem Spiel, das Kinder gern spielen, mit einem Angebot, das harmlos wirkt. Ein Gutschein oder Geschenk kann dabei als Köder dienen. Die Polizei weist darauf hin, dass von scheinbar harmlosen Kontakten über Online-Spiele und Messenger Gefahren ausgehen können.

Die Polizei empfiehlt Eltern außerdem, die Internetnutzung ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten und regelmäßig über deren Erfahrungen zu sprechen. Kinder sollen wissen, dass sie sich bei unangenehmen Erlebnissen jederzeit Hilfe holen können. Meldungen zu Cybergrooming sind bei der Polizei, über die Onlinewache, bei Plattformbetreibern, jugendschutz.net und der Internet-Beschwerdestelle möglich.

Was Eltern tun können

  1. Wählen Sie Spiele gemeinsam mit Ihrem Kind aus, vereinbaren Sie klare Regeln und sprechen Sie regelmäßig darüber, wer im Spiel Kontakt aufnimmt.
  2. Sagen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es keine intimen Bilder verschickt, auch nicht gegen Gutscheine oder Geschenke, und dass es sich jederzeit Hilfe holen darf, ohne Ärger zu bekommen.
  3. Geben Sie bei der Anmeldung das echte Alter an und wählen Sie Profilnamen, die weder Alter noch persönliche Angaben verraten; Hilfe bieten etwa die Nummer gegen Kummer und die Polizeiliche Kriminalprävention.

Quellen

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